Mietpreisbremse-Rechner

Mietpreisbremse-Rechner 2026 — zulässige Miete prüfen

Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Miete nach der Mietpreisbremse zulässig ist — Vergleichsmiete plus 10 %, Vormiete und Ausnahmen nach §556d BGB.

Ortsübliche Vergleichsmiete720 € (12 €/m²)
Kappungsgrenze (+10 %)792 €
Zulässige Höchstmiete792 €
Geplante Miete800 € (13,33 €/m²)
ErgebnisÜberhöhtÜberschreitung 8 € / Monat · 96 € / Jahr
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Die Mietpreisbremse begrenzt in vielen Städten die Miete bei einer Neuvermietung: Sie darf die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Lag die Vormiete bereits höher, bleibt sie zulässig. Für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen gilt die Bremse nicht. Geben Sie Ihre Werte unten ein.

So wird geprüft

Ausnahmen

FallRegel
NeubauErstvermietung nach 01.10.2014 — keine Bremse
Umfassende Modernisierungerste Vermietung danach — keine Bremse
Höhere Vormietedarf beibehalten werden (§556e)
Geltungverlängert bis 31.12.2029

Häufige Fragen

Was besagt die Mietpreisbremse?

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei einer Neuvermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen (§556d BGB). Die Länder legen per Verordnung fest, wo die Regelung gilt.

Wie finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?

Die Vergleichsmiete ergibt sich aus dem örtlichen Mietspiegel und den Merkmalen der Wohnung wie Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung. Viele Städte veröffentlichen einen qualifizierten Mietspiegel. Der Wert wird als Nettokaltmiete je Quadratmeter angegeben.

Was ist die Vormieten-Regelung?

Lag die Miete des Vormieters bereits über der zulässigen Grenze (Vergleichsmiete + 10 %), darf der Vermieter diese höhere Miete beibehalten (§556e BGB). Herabsetzen muss er sie nicht.

Wann gilt die Mietpreisbremse nicht?

Sie gilt nicht für Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, und nicht für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Dann darf die Miete frei vereinbart werden.

Was kann ich tun, wenn meine Miete zu hoch ist?

Mieter können den Verstoß gegenüber dem Vermieter rügen und die zu viel gezahlte Miete für die Zukunft und teils rückwirkend zurückfordern. Sinnvoll ist, zunächst die zulässige Höchstmiete zu ermitteln und sich gegebenenfalls beim Mieterverein beraten zu lassen.

Wie lange gilt die Mietpreisbremse noch?

Die gesetzliche Grundlage wurde verlängert und gilt bis zum 31. Dezember 2029. Ob sie in Ihrer Stadt gilt, hängt von der jeweiligen Landesverordnung ab.

Kostenloses, unabhängiges Informations-Tool. Die Werte sind Schätzungen nach der Mietpreisbremse (§§556d ff. BGB, Stand 2026) und ersetzen keine Rechtsberatung. Ob die Mietpreisbremse in Ihrem Gebiet gilt, richtet sich nach der jeweiligen Landesverordnung. Modernisierungszuschläge, Staffel- und Indexmieten sowie Einzelfallmerkmale sind nicht vollständig abgebildet. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Mieterverein oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.