Die Mietpreisbremse begrenzt in vielen Städten die Miete bei einer Neuvermietung: Sie darf die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Lag die Vormiete bereits höher, bleibt sie zulässig. Für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen gilt die Bremse nicht. Geben Sie Ihre Werte unten ein.
So wird geprüft
- Ortsübliche Vergleichsmiete je m² (aus dem Mietspiegel) mit der Wohnfläche multiplizieren.
- Zulässig ist höchstens die Vergleichsmiete plus 10 % (Kappungsgrenze).
- Eine höhere Vormiete darf beibehalten werden (§556e).
- Bei Neubau (Erstvermietung nach dem 01.10.2014) oder umfassender Modernisierung greift die Bremse nicht.
Ausnahmen
| Fall | Regel |
|---|---|
| Neubau | Erstvermietung nach 01.10.2014 — keine Bremse |
| Umfassende Modernisierung | erste Vermietung danach — keine Bremse |
| Höhere Vormiete | darf beibehalten werden (§556e) |
| Geltung | verlängert bis 31.12.2029 |
Häufige Fragen
Was besagt die Mietpreisbremse?
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei einer Neuvermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen (§556d BGB). Die Länder legen per Verordnung fest, wo die Regelung gilt.
Wie finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
Die Vergleichsmiete ergibt sich aus dem örtlichen Mietspiegel und den Merkmalen der Wohnung wie Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung. Viele Städte veröffentlichen einen qualifizierten Mietspiegel. Der Wert wird als Nettokaltmiete je Quadratmeter angegeben.
Was ist die Vormieten-Regelung?
Lag die Miete des Vormieters bereits über der zulässigen Grenze (Vergleichsmiete + 10 %), darf der Vermieter diese höhere Miete beibehalten (§556e BGB). Herabsetzen muss er sie nicht.
Wann gilt die Mietpreisbremse nicht?
Sie gilt nicht für Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, und nicht für die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Dann darf die Miete frei vereinbart werden.
Was kann ich tun, wenn meine Miete zu hoch ist?
Mieter können den Verstoß gegenüber dem Vermieter rügen und die zu viel gezahlte Miete für die Zukunft und teils rückwirkend zurückfordern. Sinnvoll ist, zunächst die zulässige Höchstmiete zu ermitteln und sich gegebenenfalls beim Mieterverein beraten zu lassen.
Wie lange gilt die Mietpreisbremse noch?
Die gesetzliche Grundlage wurde verlängert und gilt bis zum 31. Dezember 2029. Ob sie in Ihrer Stadt gilt, hängt von der jeweiligen Landesverordnung ab.
Kostenloses, unabhängiges Informations-Tool. Die Werte sind Schätzungen nach der Mietpreisbremse (§§556d ff. BGB, Stand 2026) und ersetzen keine Rechtsberatung. Ob die Mietpreisbremse in Ihrem Gebiet gilt, richtet sich nach der jeweiligen Landesverordnung. Modernisierungszuschläge, Staffel- und Indexmieten sowie Einzelfallmerkmale sind nicht vollständig abgebildet. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Mieterverein oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.